Allgemeinen Geschäftsbedingungen

A. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“ genannt) regeln das Verhältnis zwischen der Die Lawgentur GmbH, Merheimer Str. 214, 50733 Köln (nachfolgend insgesamt: „LAWGENTUR“ genannt) und ihrem Auftraggeber (nachfolgend auch „Kunde“ oder „Endkunde“; beide gemeinsam auch „Vertragspartner“, „Parteien“ oder „Vertragsparteien“ genannt).
  2. Die LAWGENTUR erbringt für den Kunden verschiedene Leistungen im Bereich Recruiting und Employer Branding. Neben der Beratung, Erstellung, Schaltung von Stellenanzeigen auf den Stellenmärkten STEREJO.de und CAMEJO.de oder Vermittlung von Stellenanzeigen auf Seiten Dritter (nachfolgend „Stellenbörsen“, der Dritte „Stellenbörsen-Anbieter“) sucht und kontaktiert die LAWGENTUR potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten für bestimmte Jobprofile (Active Sourcing), erstellt Texte und erbringt sonstige Leistungen im HR-Marketing. Einzelheiten zu den Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und diesen AGB.
  3. Leistungen und Angebote von LAWGENTUR in Zusammenhang mit STEREJO.de und CAMEJO.de erfolgen ausschließlich auf Grundlage der AGB von STEREJO.de bzw. CAMEJO.de und des Angebots. Alle anderen Leistungen und Angebote von LAWGENTUR erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB und des Angebots.  Der Kunde kann die jeweils geltenden AGB auf der Website von LAWGENTUR, der Website von STEREJO.de und der Webseite von CAMEJO.de aufrufen. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn LAWGENTUR ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  4. Mit diesen AGB und dem Angebot (Hauptvertrag) kommt zwischen Kunde und LAWGENTUR ein mitgeltender Vertrag zur Auftragsverarbeitung i. S. d Art. 28 Abs. 3 DSGVO zustande.
  5. Das Angebot der LAWGENTUR richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

B. Angebot; Vertragsschluss

  1. Auf „www.lawgentur.de“ bereitgestellte Angebote stellen kein verbindliches Angebot von LAWGENTUR dar. Alle Angebote von LAWGENTUR sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das jeweilige Angebot ist ausdrücklich für einen bestimmten Zeitraum als bindend bezeichnet.
  2. Bestellungen oder Annahmeerklärungen des Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung der LAWGENTUR der Textform. Eine Auftragseingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar. Bei Aufträgen zur Einzelschaltung von Stellenanzeigen, die ein verbindliches Angebot des Kunden darstellen, kommt der Vertrag zustande, wenn die LAWGENTUR das Angebot ausdrücklich annimmt oder die vom Kunden gewünschte Anzeige veröffentlicht.

C. Stellenanzeigen

  1. Soweit der Kunde die LAWGENTUR beauftragt, Stellenanzeigen zu schalten, leitet die LAWGENTUR die Stellenanzeigen an die kundenseitig ausgewählten Stellenbörsen weiter, damit diese dort veröffentlicht werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, kauft die LAWGENTUR – ggf. unter Einsatz von Drittanbietern – die Werbeflächen für die Stellenanzeigen des Kunden bei den Stellenbörsen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die LAWGENTUR seine Kontaktdaten an Anbieter von Stellenbörsen weitergibt.
  2. Soweit der Kunde die LAWGENTUR beauftragt, Stellenanzeigen zu erstellen, wird die LAWGENTUR dies auf Grundlage der Anforderungen des Kunden umsetzen. Soweit ausdrücklich vereinbart, wird die LAWGENTUR den Kunden hinsichtlich des Inhalts der vertragsgegenständlichen Stellenanzeigen und Werbetexte, deren Titel, Überschriften und Designs beraten und Empfehlungen für mögliche Veränderungen geben. Liefertermine müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Soweit nicht ausdrücklich ein fester Zeitpunkt für die Übermittlung oder Veröffentlichung vereinbart wurde, schuldet die LAWGENTUR nur das Bemühen um die zeitnahe Erstellung oder Bearbeitung der Inhalte. Nach Freigabe der Inhalte durch den Kunden wird die LAWGENTUR die Inhalte an die vereinbarten Medien übermitteln.
  3. Soweit der Kunde die LAWGENTUR beauftragt, eine Stellenanzeige zu schalten, wird die LAWGENTUR die jeweilige Stellenanzeige ohne gesonderte Genehmigung des Kunden im Namen des Kunden an die vereinbarte Stellenbörse zum Zwecke der Veröffentlichung weiterleiten. Die LAWGENTUR schuldet nicht die Veröffentlichung der Inhalte durch Stellenbörsen und andere Medien. Ob eine Veröffentlichung tatsächlich erfolgt, liegt allein im Ermessen der betreffenden Stellenbörse. LAWGENTUR wird jedoch darauf hinwirken, dass keine einer Veröffentlichung entgegenstehenden Hindernisse bestehen, soweit die LAWGENTUR dies beeinflussen kann. Dauer und Umfang der Schaltung sowie die Vergütung ergeben sich aus dem Angebot.
  4. Soweit der Kunde eine Multi-Stellenanzeigen von der LAWGENTUR erwirbt, richtet sich die Laufzeit nach dem jeweiligen Angebot. Die Lawgentur hat keinen Einfluss auf das Stellenanzeigen-Design oder Funktionalitäten auf den Stellenbörsen, an die die Multi-Stellenanzeigen übermittelt werden und haftet nicht für Darstellungsfehler in diesen Stellenbörsen. Die Ausspielung auf den Stellenbörsen erfolgt teilweise KI-gesteuert und kann von der LAWGENTUR nicht garantieren werden.   Erwirbt der Kunde eine Multi-Stellenanzeigen-Flatrate von der LAWGENTUR, wird die Lawgentur alle auf der Karriere-Webseite des Kunden veröffentlichten Stellenangebote als Multi-Stellenanzeigen schalten. Die Lawgentur übernimmt die Stellenanzeigen-Inhalte direkt von der Karriereseite des Kunden und wird keine Änderungen daran vornehmen. Das Angebot von Multi-Stellenanzeigen erfolgt unter Einsatz von Drittanbietern. Sofern diese ihre Leistungen einstellen oder wesentlich ändern, kann die LAWGENTUR die Multi-Stellenanzeigen-Flatrate jederzeit ohne weiteres kündigen. Der Kunde erhält in diesem Fall bereits geleistete Zahlungen anteilig für die Rest-Laufzeit erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  5. Soweit der Kunde Stellenanzeigen auf STEREJO.de schaltet oder die LAWGENTUR mit Recruiting über die Plattform STEREJO.de beauftragt, gelten die besonderen AGB unter https://sterejo.de/agb/
  6. Soweit der Kunde die LAWGENTUR mit Recruiting über die Plattform CAMEJO.de beauftragt, gelten die besonderen AGB unter https://camejo.de/agb/

D. Active Sourcing

Soweit der Kunde die LAWGENTUR mit Active Sourcing beauftragt, bemüht sich die LAWGENTUR, geeignete Kandidaten für den Kunden zu ermitteln und dessen Kontaktdaten bereitzustellen. Die Auswahl erfolgt nach zuvor abgestimmten Basis-Kriterien. Die Vergütungspflicht des Kunden besteht unabhängig vom Erfolg der Kandidatenauswahl und Kontaktvermittlung. Eine Erfolgsprovision bei einer oder mehrerer Einstellungen fällt nicht an.

E. Personalvermittlung

  1. Bei erfolgsabhängigen Vermittlungsaufträgen erkennt der Auftraggeber die ursächliche Such- und Vermittlungstätigkeit der LAWGENTUR an.
  2. Hat die LAWGENTUR ohne vorausgegangene Erteilung eines Auftrags durch einen potentiellen Arbeitgeber die Initiative ergriffen und einem Arbeitgeber einen oder mehrere potenzielle Kandidaten vorgeschlagen, entsteht ein Vermittlungsauftrag durch ausdrückliche Annahme des Vermittlungsangebot oder durch Anforderung des vollständigen Kandidaten-Profils inklusive der Kontaktdaten durch den Arbeitgeber. Mit Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Arbeitgeber und dem oder den Kandidaten entsteht automatisch ein Personalvermittlungsvertrag, dessen Bestandteile die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LAWGENTUR sind.
  3. Das erfolgsorientierte Vermittlungshonorar beträgt 20 % vom zukünftigen, mit dem vorgeschlagenen Kandidaten vereinbarten, Brutto-Jahreseinkommen, es sei denn in einem Vermittlungsangebot ist ein anderes Honorar angegeben.
  4. Das Honorar ist auch dann geschuldet, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Übersendung eines Kandidatenprofils an den Auftraggeber durch die LAWGENTUR mit diesem Kandidaten einen Vertrag abschließt.
  5. Werden im Zusammenhang mit einem Mandat mehrere von der LAWGENTUR vorgeschlagene Kandidaten eingestellt, so gilt für jeden einzelnen Vertragsabschluss das oben aufgeführte Honorar als vereinbart.
  6. Der Anspruch der LAWGENTUR auf das erfolgsorientierte Vermittlungshonorar wird, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, durch Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber begründet bzw. durch den Arbeitsantritt, falls der schriftliche Vertrag erst danach geschlossen wird.
  7. Der Auftraggeber hat der LAWGENTUR unverzüglich (spätestens 14 Kalendertage) nach Vertragsschluss schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass mit dem von LAWGENTUR vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag geschlossen worden ist. Weiterhin ist die LAWGENTUR insbesondere über das vereinbarte Bruttogehalt schriftlich in Kenntnis zu setzen. Auf Aufforderung ist der LAWGENTUR eine Kopie des abgeschlossenen Vertrags durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
  8. Das der Berechnung zugrundeliegende Brutto-Jahreseinkommen versteht sich unter Einschluss aller Monatsgehälter, Weihnachtsgratifikation, Urlaubsgeld und variabler Gehaltsbestandteile.
  9. Hat sich ein durch LAWGENTUR vorgeschlagener Kandidat bereits unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, der LAWGENTUR unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen zu unterrichten. Unterlässt der Auftraggeber die Unterrichtung und kommt es in diesem Fall zum Vertragsabschluss mit dem Kandidaten, ist die LAWGENTUR berechtigt, das Vermittlungshonorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
  10. Reisekostenforderungen von Bewerbern, die zu persönlichen Gesprächen beim Auftraggeber eingeladen werden, trägt der Auftraggeber.

F. Content-Erstellung & -Betreuung

  1. Die LAWGENTUR erstellt und betreut Inhalte nach grundlegenden Vorgaben des Kunden oder lässt diese erstellen.
  2. Der Kunde nimmt vor der Veröffentlichung selbst eine inhaltliche Prüfung der Inhalte vor. Der Kunde ist für die Inhalte ausschließlich verantwortlich. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass von ihm bereitgestellte Inhalte oder Bestandteile der Inhalte wie Textbausteine, Bilder, Grafiken, Logos, Audio- und Videomaterial und sonstiges bereitgestelltes Material frei von Rechten Dritter ist.
  3. Soweit nicht ausdrücklich ein fester Zeitpunkt für die Übermittlung oder Veröffentlichung vereinbart wurde, schuldet die LAWGENTUR nur das Bemühen um die zeitnahe Erstellung oder Bearbeitung der Inhalte.
  4. Die LAWGENTUR kann die Übermittlung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Inhalten, welche der Kunde bereitgestellt hat, verweigern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Inhalte gegen Gesetze oder behördliche Anweisungen, gegen die guten Sitten oder das Anstandsgefühl Dritter verstoßen, der LAWGENTUR durch die Übermittlung oder Veröffentlichung ein grober Imageschaden droht, der Verdacht schwerwiegender oder nachhaltig begangener Straftaten durch die Übermittlung oder Veröffentlichung besteht oder Inhalte gegen die Regelungen der Stellenbörsen oder sonstiger Medien, auf denen die Inhalte veröffentlicht werden sollen, verstoßen.

G. Performance Marketing / Social-Media-Recruiting

  1. Soweit der Kunde die LAWGENTUR mit Leistungen zum Performance Marketing beauftragt, übernimmt die LAWGENTUR die Erstellung und Steuerung von Anzeigen-Kampagnen unter Berücksichtigung von Kundenvorgaben.
  2. Die Leistungen umfassen auch die Betreuung des Werbekontos des Kunden, sofern ein solches vorhanden ist. Zu diesem Zweck stellt der Kunde der LAWGENTUR entsprechende Zugangsdaten zur Verfügung oder beauftragt diese mit der Einrichtung eines Werbekontos. Im Rahmen des Werbekontos wird die LAWGENTUR im Namen des Kunden tätig.
  3. Die Buchung von Anzeigenplätzen erfordert in der Regel ein gesondertes Werbebudget. Wenn nichts anderes vereinbart wird ist dieses vom Kunden direkt an den Anbieter von Anzeigenplätzen zu leisten. Die LAWGENTUR ist grundsätzlich frei, im Rahmen des durch den Kunden vorgegebenen Werbebudgets zu agieren, soweit damit der Zweck der Anzeigen-Kampagne verfolgt wird.
  4. Sofern bzw. solange das Werbebudget ausgeschöpft ist, ist die LAWGENTUR nicht zur Anzeigenschaltung verpflichtet.

H. Beratung

  1. Soweit sonstige Dienstleistungsaufträge, etwa die dauerhafte Betreuung von Kommunikationskanälen, Workshops, Schulungen oder sonstige Beratungsleistungen vereinbart werden, schuldet die LAWGENTUR das beratende Tätigwerden in dem jeweils vereinbarten Zeitraum und Umfang.
  2. Die Einzelheiten der durch die LAWGENTUR zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

I. Pflichten des Kunden 

  1. Die nachfolgenden Mitwirkungsleistungen sind Hauptleistungspflichten des Kunden und nicht alleine als Nebenpflichten oder Obliegenheiten zu klassifizieren.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, einen qualifizierten Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, der berechtigt und in der Lage ist, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Der Ansprechpartner ist der LAWGENTUR bei Vertragsschluss in Textform mitzuteilten. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Ansprechpartners im Voraus in Textform mitzuteilen.
  3. Sofern dem Kunden bei Inhalten Fehler bekannt werden, ist er verpflichtet, die LAWGENTUR unverzüglich darüber zu informieren und bei der Beseitigung etwaiger Fehler und der Kommunikation mit den Stellenbörsen-Anbietern und sonstigen Medien nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle für die Behebung eventueller Fehler notwendigen Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen.
  4. Soweit Stellenanzeigen vom Kunden selbst erstellt und lediglich zum Zwecke der Veröffentlichung an LAWGENTUR übermittelt wird, hat der Kunde sicherzustellen, dass er, im Falle eines vereinbarten Veröffentlichungstermins, die Stellenanzeige rechtzeitig an LAWGENTUR übermittelt. Etwaige Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.
  5. Auf Verlangen von LAWGENTUR hat der Kunde eine von LAWGENTUR erstellte oder überarbeitete Stellenanzeige zu prüfen und in Textform freizugeben.
  6. Im Falle eines beiderseitigen Handelsgeschäfts ist der Kunde verpflichtet, die Stellenanzeige unverzüglich nach Veröffentlichung auf der Stellenbörse zu überprüfen und LAWGENTUR eventuelle Mängel unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls gilt die von LAWGENTUR erbrachte Leistung als mangelfrei genehmigt.
  7. Der Kunde unterstützt die LAWGENTUR bei der Erfüllung der geschuldeten Leistungen und wird insbesondere sämtliche Informationen und Materialien, welche für die Vertragserfüllung relevant sind, unverzüglich der LAWGENTUR bereitstellen und der LAWGENTUR notwendige Nutzungsrechte an den Materialien oder Informationen einräumen.

J. Subunternehmer

Die LAWGENTUR ist berechtigt, Subunternehmer für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen einzusetzen. Die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der LAWGENTUR sind allein an die Weisungen der LAWGENTUR gebunden. Eine Arbeitnehmerüberlassung zwischen der LAWGENTUR und dem Kunden erfolgt nicht.

K. Nutzungsrechte; Urheberrecht

  1. Sämtliche Rechte an den vom Kunden übermittelten Marken und Logos stehen dem Kunden zu. Der Kunde erteilt der LAWGENTUR jedoch während der Vertragslaufzeit die Erlaubnis, die Marken und sonstigen Zeichen des Kunden zu nutzen. Der Kunde sichert zu, zur Erteilung dieser Erlaubnis berechtigt zu sein.
  2. Die LAWGENTUR behält sich alle Urheberrechte und Leistungsschutzrechte an den von ihr selbst erstellten Stellenanzeigen, Texten, Bildern, Grafiken, Konzepten, Präsentationen, Layouts, Logos und sonstigen Arbeitsergebnissen (insgesamt „Arbeitsergebnissen“) vor.  Dem Kunden wird mit Blick auf die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. An Stellenanzeigen, welche durch den Kunden erstellt oder bereitgestellt wurden und welche unverändert von der LAWGENTUR an Stellenbörsen-Anbieter zur Veröffentlichung weitergeleitet werden, erlangt LAWGENTUR keine Urheberrechte. Der Kunde wird LAWGENTUR jedoch ein nicht-ausschließliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Recht zur Nutzung dieser Stellenanzeigen einräumen, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass er an den von ihm an die LAWGENTUR übermittelten Stellenanzeigen, Texten, Bildern, Grafiken, Konzepten, Präsentationen,  Layouts, Logos und sonstigen Inhalten alle erforderlichen Nutzungsrechte besitzt, er Urheber ist oder die Nutzungsrechte von Inhabern von Urheber-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte erworben hat oder frei über diese Rechte verfügen kann.
  4. An Entwürfen, Exposés und Konzepten von LAWGENTUR, die der Kunde abgelehnt hat, wird ihm kein Nutzungsrecht eingeräumt.
  5. Der Kunde darf die eingeräumten Nutzungsrechte nicht auf Dritte übertragen. Ebenso wenig erhält der Kunde das Recht, Dritten einfache Nutzungsrechte einzuräumen oder Dritten die Nutzung der Leistungsgegenstände zu gestatten. Ausgenommen hiervon ist lediglich das Recht, den Stellenbörsen-Anbietern für den Zeitraum der Schaltung der Stellenanzeige ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen einzuräumen. Nicht als Dritte gelten zudem Gesellschaften, an denen eine Beteiligung des Kunden von mehr als 50 % besteht (verbundene Unternehmen).
  6. LAWGENTUR räumt dem Kunden das Recht ein, die Leistungsgegenstände zu bearbeiten. Der Kunde ist insbesondere berechtigt, die Arbeitsergebnisse auch nach Ablauf der Zusammenarbeit mit der LAWGENTUR in jeder Form zu ändern, insbesondere zu bearbeiten, zu ergänzen, zu löschen, umzugestalten und zu übersetzen, wobei Änderungen grundsätzlich auch durch von dem Kunden beauftragte Stellenbörsen-Anbieter erfolgen können.
  7. Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die vereinbarte Vergütung durch den Kunden vollumfänglich geleistet wird. LAWGENTUR wird die Nutzung der Leistungen jedoch im vertragsgemäßen Umfang dulden, solange noch kein Zahlungsverzug eingetreten ist.

L. Laufzeit des Vertrages, Kündigung

  1. Soweit die Parteien ein Dauerschuldverhältnis vereinbaren, haben geschlossene Verträge die im Angebot vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist und können ordentlich nur zu den dort festgelegten Fristen gekündigt werden. Sind keine Fristen vereinbart worden, können beide Seiten den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
  2. Soweit eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wird, ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag vorbehaltlich einer anderen Regelung im Angebot von den Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  4. Sämtliche Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

M. Vergütung; Aufrechnungsverbot

  1. Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot gemachten Angaben. Im Übrigen gelten die Regelungen dieser AGB.
  2. Die LAWGENTUR wird Leistungen unmittelbar nach Leistungserbringung oder – bei Werkleistungen – nach Abnahme bzw. Teilabnahme in Rechnung stellen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Zusätzlich ist die LAWGENTUR berechtigt, Vorschuss- oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei Werkleistungen stellt die LAWGENTUR eine Vorschusszahlung von 50% des Gesamtbetrags nach Auftragserteilung in Rechnung. Die LAWGENTUR ist berechtigt, die Leistungserbringung zu verweigern, solange auf eine Rechnungstellung keine Zahlung erfolgt.
  3. Sämtliche im Angebot oder anderenorts von der LAWGENTUR angegebenen Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  4. In Rechnung gestellte Beträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Datum der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, wenn keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
  5. Zusätzliche bei der LAWGENTUR entstehende Kosten für Leistungen Dritter, die der Kunde zuvor genehmigt hat, werden gesondert ohne Aufschlag in Rechnung gestellt und von dem Kunden unverzüglich ausgeglichen.
  6. Vermittelte Werbeflächen unterliegen jeweils den Vertragsbedingungen der Stellenbörsen-Anbieter, auf die die LAWGENTUR keinen Einfluss hat. Die Vergütung hierfür wird vom Kunden selbst getragen.
  7. Soweit Multi-Stellenanzeigen-Flatrates vereinbart werden, ist die Vergütung vor Beginn der Leistungserbringung für die gesamte Laufzeit zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wird Soweit die Vergütung nicht vorab gezahlt wird, ist die LAWGENTUR nicht verpflichtet, mit der Leistungserbringung zu beginnen.
  8. Die LAWGENTUR kann im Übrigen im Falle des Zahlungsverzugs die weitere Ausführung laufender Aufträge bis zur vollständigen Zahlung einstellen.
  9. Der Kunde kann nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder von LAWGENTUR in Textform ausdrücklich anerkannt wurde.

N. Abnahme von Werkleistungen

  1. Soweit die LAWGENTUR ausnahmsweise die Erbringung von Werkleistungen schuldet, gelten die nachfolgenden Bestimmungen zur Abnahme.
  2. In Bezug auf geschuldete Werkleistungen ist der Kunde verpflichtet, die von LAWGENTUR erbrachten Leistungen abzunehmen, wenn LAWGENTUR dem Kunden die Fertigstellung der Leistung mitgeteilt und die Leistungen zur Verfügung gestellt hat.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme zu erklären, wenn keine die Abnahme hindernden Mängel vorliegen. Wegen geringfügiger Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
  4. Eine Abnahme hat innerhalb von zwei Wochen ab Anzeige der Fertigstellung und Überlassung des Leistungsgegenstands zu erfolgen
  5. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb der Abnahmefrist von zwei Wochen nach der Bereitstellung zur Abnahme einen wesentlichen Mangel rügt.
  6. Der ausdrücklichen Erklärung der Abnahme steht die durch schlüssiges Verhalten, zum Beispiel durch den Beginn der bestimmungsgemäßen Nutzung, erklärte Abnahme gleich.
  7. Wird die Abnahme berechtigt verweigert, beginnt nach erneuter Anzeige der Fertigstellung die zuvor genannte Abnahmefrist erneut.
  8. Die LAWGENTUR behält es sich vor, dem Kunden Teillieferungen und -leistungen für eine Teilabnahme vorzulegen, sofern die Teilabnahme der Natur der Teilleistung nach möglich ist.
  9. Im Übrigen gelten die handelsrechtlichen Rügepflichten nach § 377 HGB.

O. Gewährleistung

  1. Die LAWGENTUR wird beratend und unterstützend tätig, es sei denn, mit dem Kunden ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart. Eine Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei Ansprüche des Kunden gegen die LAWGENTUR wegen Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung von Leistungen sechs Monate nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände verjähren.
  2. Die LAWGENTUR gewährleistet nicht, dass Jobsuchende tatsächlich mit dem Kunden in Kontakt treten. Die Leistung der LAWGENTUR im Bereich Stellenanzeigen beschränkt sich auf die Vermittlung oder den Verkauf von Werbeflächen, die Erstellung von Stellenanzeigen oder die Beratung.
  3. Soweit LAWGENTUR Werkleistungen schuldet, gewährleistet die LAWGENTUR, dass die vertraglich vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit der Abnahme. Diese Gewährleistungsfrist gilt jedoch weder für Schadensersatzansprüche in Folge der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit noch für Ansprüche aus von der LAWGENTUR übernommenen Garantien oder für Fälle, in denen auf Seiten der LAWGENTUR Vorsatz oder arglistiges Verschweigen eines Mangels vorliegt.
  5. Entdeckt der Kunde nach Abnahme Mängel, die bei Abnahme vorhanden, aber nicht offensichtlich waren, so hat der Kunde diese der LAWGENTUR unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung mitzuteilen. Die Mängelanzeige ist schriftlich einzureichen und mit einer qualifizierten Fehlerbeschreibung zu versehen, die der LAWGENTUR eine Nachvollziehbarkeit des gerügten Mangels ermöglicht. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß, gilt der Leistungsgegenstand in Bezug auf diesen Mangel als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist insoweit ausgeschlossen.
  6. Mängel, die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ordnungsgemäß gemeldet werden, beseitigt die LAWGENTUR auf eigene Kosten. Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt, so kann die LAWGENTUR verlangen, dass die aufgewendete Zeit entsprechend vergütet wird, sofern der Kunde bei Anwendung der angemessenen Sorgfalt hätte erkennen können, dass kein Mangel der Leistung der LAWGENTUR vorliegt.
  7. Die Gewährleistungspflicht entfällt, soweit der Kunde den Leistungsgegenstand selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde belegt, dass der Fehler bzw. die Störung nicht auf die von ihm oder von Dritten vorgenommenen Änderungen zurückzuführen ist.
  8. Werden erhebliche Mängel von der LAWGENTUR nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab Eingang der ordnungsgemäßen Mängelanzeige behoben, aber durch eine zumutbare Zwischenlösung aufgefangen, so ist der Kunde verpflichtet, der LAWGENTUR eine weitere angemessene Nachfrist zu setzen. Umstände aus der Sphäre des Kunden, die die Mängelbehebung verhindern, behindern oder verzögern, gehen bei alledem zu Lasten des Kunden. Gelingt es der LAWGENTUR innerhalb der Nachfrist nicht, den Mangel zu beheben, kann der Kunde – soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Leistung eingeschränkt ist – nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei unerheblichen Mängeln sind sowohl Schadensersatz als auch Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.

P. Haftung

  1. Unbeschränkte Haftung: Die LAWGENTUR haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung einer vertraglich gewährten Garantie sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die LAWGENTUR bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
  2. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die LAWGENTUR nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche gegen leitende Angestellte, Mitarbeiter, sonstige Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer der LAWGENTUR.
  4. Als Dienstleister haftet die LAWGENTUR nicht für Schäden, die aufgrund technischer Störungen oder Leistungsstörungen von Stellenbörsen oder anderer Dritter entstehen.
  5. Die LAWGENTUR haftet auch nicht für die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen. Insbesondere haftet die LAWGENTUR nicht für Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, für Verstöße gegen das Berufsrecht des Kunden und für wettbewerbswidrige Werbung. Eine Haftung für vom Kunden bereitgestellte oder vorgegebene Inhalte ist ausgeschlossen.

Q. Schutzrechte Dritter

  1. Der Kunde steht dafür ein, dass die der LAWGENTUR zur Verfügung gestellten Leistungsgegenstände (insbesondere Texte, Bilder und Logos) insbesondere frei von Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter sind, welche die Durchführung des Vertrages einschränken oder ausschließen könnten. Der Kunde steht dafür ein, dass er zur Übertragung aller Rechte befugt ist, die für die Erstellung und Veröffentlichung von Stellenanzeigen, Texten und anderen Arbeitsergebnissen durch die LAWGENTUR erforderlich sind.
  2. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Leistungsgegenstände (insbes. Wettbewerbs-, und Kennzeichenrecht) oder die inhaltliche Richtigkeit wird von der LAWGENTUR nicht geschuldet. Der Kunde erkennt an, dass die LAWGENTUR hierzu nicht verpflichtet ist, da die LAWGENTUR nicht berechtigt ist, Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Stattdessen trägt der Kunde die rechtliche Verantwortung für die beauftragte Leistung, insbesondere bezüglich möglicher Verletzungen geistigen Eigentums, des Wettbewerbsrechts und datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
  3. Der Kunde wird die LAWGENTUR von jedweden rechtlichen Auseinandersetzungen wegen der durch die LAWGENTUR erbrachten Leistungen und jedem etwaigen Verfahrensfortgang unverzüglich in Textform berichten und mit der LAWGENTUR abstimmen, wie in dieser Hinsicht weiter verfahren werden soll.
  4. Der Kunde stellt die LAWGENTUR und deren Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter durch die Gestaltung oder den Inhalt von Texten, Stellenanzeigen und anderen Arbeitsergebnissen von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die der LAWGENTUR durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die der LAWGENTUR entstehen.

R. Termine und Fristen

  1. Konkrete Termine bzw. Fristen für die Erbringung von Leistungen der LAWGENTUR gelten nur dann als fix vereinbart, wenn sie ausdrücklich als feste Termine bzw. Fristen in Textform vereinbart wurden.
  2. Mit von dem Kunden nach Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen oder Umstellungen der Ausführung verlieren auch fest vereinbarte Termine bzw. Fristen die Verbindlichkeit. Gleiches gilt für von der LAWGENTUR nicht zu vertretende Behinderungen, insbesondere für die nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen durch den Kunden.

S. Geheimhaltungspflicht; Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, die mitgeteilten und als geheimhaltungsbedürftig erklärten Informationen der jeweils anderen Partei während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach der Beendigung geheim zu halten, nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden und alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sie Dritten zugänglich werden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Hierzu gehört insbesondere der Inhalt dieser AGB, des Angebots und etwaiger Anlagen, Konzepte, Entwürfe, Präsentationen, Analysen, Reports, Grafiken.
  2. Das gilt nur, soweit die Informationen (i) der jeweils anderen Partei oder der Öffentlichkeit vor der Mitteilung nicht bekannt oder allgemein zugänglich waren und (ii) der Öffentlichkeit nicht nach der Mitteilung ohne Verstoß der die Informationen empfangenden Partei gegen diese Geheimhaltungspflicht bekannt oder allgemein zugänglich werden und es sei denn, dass die Informationen (iii) von einem Mitarbeiter der empfangenden Partei, der keine Kenntnis der mitgeteilten Informationen hatte, selbständig entwickelt wurden, oder (iv) Informationen entsprechen, die der empfangenden Partei von einem Dritten offenbart oder zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Weitergabe des Dritten verstößt nach Kenntnis der empfangenden Partei gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung.
  3. Die interne Weitergabe der geheimhaltungsbedürftigen Informationen durch die empfangende Partei ist nur insoweit gestattet, als dies für den Vertrag erforderlich (need-to-know) und sichergestellt ist, dass nur die Mitarbeiter die geheimhaltungsbedürftigen Informationen erhalten, denen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gleichwertige Geheimhaltungspflichten auferlegt wurden.

T. Höhere Gewalt

  1. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Streik, Krieg, kriegsähnlichen Zuständen, Aufruhr, rechtmäßigen Aussperrungen, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Terror, Ausschreitungen, Embargo, Regierungsanordnungen, behördliche Anordnungen, Feuer, Orkan oder anderen Unwettern im Ausmaß einer Katastrophe sowie Naturereignissen wie beispielsweise Erdbeben und Erdrutsch usw. verlängern sich die etwaig vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, auch durch die äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, das weder der betrieblichen Sphäre des Auftraggebers noch der persönlichen Sphäre des Auftragnehmers zuzuordnen ist. Als höhere Gewalt in diesem Sinne gelten unter anderem auch Pandemien oder Epidemien wie die Corona-Pandemie.
  2. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so ruhen die entsprechenden wechselseitigen Verpflichtungen. Sofern die Liefer-/Leistungsverzögerung länger als einen Monat dauert, ist der Kunde berechtigt, entsprechende Lieferungen oder Leistungen zurückzuweisen und unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

U. Rechte zur Datenverarbeitung; Datenschutz

  1. Der Kunde räumt der LAWGENTUR für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von der LAWGENTUR für den Kunden zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Die LAWGENTUR ist auch berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist die LAWGENTUR ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
  2. Der Kunde bestätigt, dass etwaige, auf seine Veranlassung von LAWGENTUR verarbeitete personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung erhoben und verarbeitet werden, dass erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch die LAWGENTUR im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.

V. Schlussbestimmungen

  1. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB, gleich welcher Rechtsgrundlage, ist Köln.
  2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieser AGB haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
  3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem Ursprung, Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt ist. Gleiches gilt für etwaige Lücken in dieser Vereinbarung.

Stand: Februar 2024

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