Die Arbeitszeit ist für Rechtsanwaltsfachangestellte ein wichtiges Thema bei der Jobwahl. Nicht nur die Wochenstunden, vor allem Homeoffice und Flexibilität gehören zu ihren wichtigsten Kriterien. Unsere aktuelle Umfrage unter Top-Kanzleien liefert dafür Benchmarks.
Rund ein Drittel der größten deutschen Kanzleien beteiligte sich an der Umfrage, zu der die Lawgentur im November 2025 eingeladen hatte. Die Ergebnisse liefern Kanzleien belastbare Zahlen aus dem Wettbewerb um die besten Talente.
1) Wochenarbeitszeit: 40 Stunden sind gesetzt – kürzer ist die Ausnahme
In fast allen großen Kanzleien gilt für Assistenzen und Fachangestellte die 40-Stunden-Woche. Konkret: 92,3% arbeiten mit 40 Stunden, nur 3,8% mit 39 Stunden und 3,8% mit 38 Stunden.
Implikation für Kanzleien
- 40 Stunden sind kein Differenzierungsmerkmal – sondern ein Marktstandard.
- Wenn Sie eine kürzere Woche (z. B. 38 Stunden) anbieten können, ist das ein Vorteil, den Sie klar kommunizieren sollten.
2) Überstunden: „Voller Ausgleich“ ist in Top-Kanzleien die Norm
In den Top-Kanzleien gilt: 81,5% bieten vollen Überstundenausgleich, 7,4% einen teilweisen Ausgleich („teilweise mit Gehalt abgegolten“) und 11,1% setzen auf Vertrauensarbeitszeit.
Was Kandidaten daraus ableiten
- „Voller Ausgleich“ wird zunehmend als Fairness-Standard gelesen – nicht als Premium.
- Unklare Formulierungen („mit dem Gehalt abgegolten“) werden in Gesprächen häufig als Risiko interpretiert.
- „Vertrauensarbeitszeit“ klingt sympathisch, kann aber so verstanden werden, dass im Zweifel mehr gearbeitet werden muss, ohne Gewissheit, dass eine Ausgleichsmöglichkeit besteht.
Best Practice für Ihre Positionierung
- Sorgen Sie für eine Arbeitszeitdokumentation bzw. -erfassung.
- Legen Sie fest, wie ausgeglichen wird (Freizeitausgleich, Auszahlung, Mischmodell).
- Verknüpfen Sie das mit einem realistischen Kapazitätsmanagement (Spitzen abfedern statt „Dauerlast“).
3) Homeoffice: Zwei Tage sind der neue Referenzpunkt – „kein Homeoffice“ ist Ausnahme
Homeoffice ist nicht mehr die „Sonderleistung“, sondern Teil des Erwartungsmanagements. Im Benchmark zeigt sich: Ein vollständiger Homeoffice-Verzicht ist „inzwischen die Ausnahme“; weniger als 10% verzichten vollständig darauf.
In der Verteilung der Top-Kanzleien
- 44,4%: Homeoffice ja (klar geregelt)
- 44,4%: Homeoffice nach Absprache
- 11,1%: Homeoffice nein
Es wird deutlich: 1 bis 2 Homeoffice-Tage haben sich „in den meisten Top-Kanzleien als Standard etabliert“.
Was das für Ihre Recruiting-Praxis bedeutet
- Ein Modell „bis zu 2 Tage“ ist häufig voll konkurrenzfähig – wichtiger ist, dass es verlässlich und kommunizierbar ist.
- „Nach Absprache“ kann funktionieren, wenn intern klar ist, wer entscheidet und nach welchen Kriterien. Sonst wirkt es nach außen wie: „Kann man bekommen – muss man aber verhandeln.“
Praxis-Tipp (kommunikativ)
Formulieren Sie in Stellenausschreibungen nicht nur „Homeoffice möglich“, sondern z. B.:
- „bis zu 2 Tage/Woche (nach Einarbeitung)“
- „Kernteamtage vor Ort, Homeoffice an X Tagen möglich“
- „Homeoffice nach Absprache, mit klaren Team-Standards“
4) Gleitzeit: Fast 9 von 10 Kanzleien ermöglichen sie – feste Zeiten werden selten
Auch bei der täglichen Flexibilität verschiebt sich der Standard klar. Nur noch 11% bestehen auf feste Arbeitszeiten; fast 89% ermöglichen Gleitzeit – wenn auch nur zur Hälfte nach Absprache.
Warum das relevant ist
- Gerade im Assistenzbereich ist die „gefühlte Flexibilität“ oft entscheidender als abstrakte Benefits.
- Gleitzeit reduziert Reibung im Alltag (Pendeln, private Termine, Spitzenzeiten) – und verbessert die Bindung.
Wichtig: Gleitzeit funktioniert am besten mit Servicezeiten
Gleitzeit funktioniert in Kanzleien am besten, wenn Sie Servicezeiten definieren:
- Erreichbarkeit/Kernzeiten im Team (z. B. 10–15 Uhr)
- Vertretungslogik (wer deckt wann ab)
- klare Regeln für Fristen-/Termindruck-Phasen
So bleibt die Mandatsfähigkeit erhalten, ohne Flexibilität nur auf dem Papier anzubieten.
5) Urlaub: 30 Tage dominieren – Sabbatical wird zum Retention-Hebel
Beim Urlaub zeigt der Benchmark: In mehr als der Hälfte der Kanzleien gibt es 30 Tage Urlaub pro Jahr plus (in der Regel) frei an Heiligabend und Silvester. Rund 30% gewähren 28 Tage, 7% 27 Tage.
Einordnung
- Beim Urlaub sind viele Kanzleien bereits nah am Marktstandard.
- Weniger Urlaubstage sind für viele Talente ein K.O.-Kriterium.
Fazit: Es geht nicht um die Zahl der Wochenstunden alleine, sondern um die Art, wie Sie Arbeit organisieren
Die Top-Kanzleien zeigen sehr klar: 40 Stunden sind Standard, aber bei Homeoffice, Gleitzeit und Überstundenausgleich wird entschieden, ob ein Angebot als modern und fair wahrgenommen wird.