Ab dem 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen in Deutschland zur gesetzlichen Pflicht – auch und vor allem auf ihren Karriereseiten. Doch was genau bedeutet das für Unternehmen und ihre Bewerbungsplattformen?
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass alle Menschen – auch mit Behinderungen – sie selbstbestimmt nutzen können.
Mit dem BFSG werden Unternehmen in die Pflicht genommen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – dazu gehören Webseiten, Apps und insbesondere Karriereseiten.
Warum betrifft das Ihre Karriereseite?
Karriereseiten sind zentrale Anlaufstellen für potenzielle Bewerber. Sie bieten nicht nur Informationen über offene Stellen, sondern ermöglichen oft auch die direkte Online-Bewerbung. Laut BFSG gelten sie als digitale Dienstleistungen – und sind damit ab Juni 2025 barrierefrei bereitzustellen, wenn das Unternehmen nicht unter die Ausnahmeregelungen für Kleinstunternehmen fällt.
Betroffen sind Karriereseiten, die:
- Stellenanzeigen oder Bewerbungsformulare bereitstellen,
- Unternehmensinformationen für Bewerber liefern,
- Kontaktmöglichkeiten (z. B. per Chatbot oder Formular) bieten,
- interaktive Elemente wie Filter oder Suchfunktionen enthalten.
Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?
Die technischen Anforderungen orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA basiert. Zu den wichtigsten Kriterien gehören:
- Alternative Texte für Bilder und Grafiken
- Tastaturbedienbarkeit sämtlicher Funktionen
- Ausreichende Farbkontraste
- Klare, verständliche Inhalte
- Korrekte HTML-Struktur und semantisches Markup
- Barrierefreie Formulare (z. B. mit korrekten Labels)
- Kompatibilität mit Screenreadern und anderen Hilfsmitteln
Wen betrifft das Gesetz?
Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten – sofern sie nicht unter die Definition von Kleinstunternehmen fallen. Ein Kleinstunternehmen ist ein Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz.
Auch wenn Ihr Unternehmen formal nicht zur Umsetzung verpflichtet ist, empfiehlt sich Barrierefreiheit aus ethischen, sozialen und unternehmerischen Gründen trotzdem – etwa um den Zugang zu Talenten nicht unnötig zu beschränken.
Wie können Unternehmen ihre Karriereseite jetzt barrierefrei machen?
Damit Ihre Karriereseite rechtzeitig barrierefrei ist, sollten Sie folgende Schritte einleiten:
✅ 1. Ist-Analyse Ihrer Karriereseite
Lassen Sie durch ein internes Audit oder externe Experten prüfen, inwieweit Ihre Seite den WCAG-Standards entspricht.
✅ 2. Technische Umsetzung
Passen Sie Design, Code und Inhalte entsprechend an. Achten Sie besonders auf:
- sauberes HTML-Markup,
- korrekte Beschriftungen bei Formularen,
- Alt-Texte für visuelle Elemente,
- einfache Sprache und gut lesbare Texte.
✅ 3. Usability-Tests mit Assistenztechnologien
Testen Sie Ihre Seite mit Screenreadern, Tastaturnavigation und auf mobilen Geräten.
✅ 4. Barrierefreiheitserklärung
Erstellen Sie eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit Ihrer Website – analog zu den Anforderungen im öffentlichen Bereich.