Jede dritte ReFa-Ausbildung wird vorzeitig abgebrochen. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) reagiert auf diese seit Jahren zu hohe Quote mit einem neuen Onboarding-Leitfaden, der gezielt Arbeitgeber adressiert. Der Leitfaden setzt bereits vor dem ersten Arbeitstag an und liefert Kanzleien konkrete Maßnahmen, um Auszubildende von der Vertragsunterschrift bis zum Ausbildungsstart eng zu begleiten.
Die Zahlen sind seit Jahren ein Alarmsignal für die Anwaltschaft: Immer weniger junge Menschen entscheiden sich für eine Ausbildung zur Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (ReFa/ReNo) – und ein erschreckend großer Teil derjenigen, die einen Ausbildungsvertrag unterschreiben, bricht die Ausbildung vorzeitig wieder ab. Die Abbrecherquote liegt inzwischen bei über 33 Prozent.
Für Kanzleien ist das nicht nur ein ärgerlicher Verwaltungsaufwand, sondern ein handfestes wirtschaftliches Problem: Jeder Abbruch bedeutet verlorene Ausbildungszeit, erneute Rekrutierungskosten und im schlimmsten Fall eine Fachkräftelücke, die sich angesichts des ohnehin knappen Bewerbermarkts kaum mehr schließen lässt.
Die BRAK reagiert mit einem konkreten Onboarding-Leitfaden
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat das Problem erkannt und gemeinsam mit dem REFA-Bundesverband, dem Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte e. V. sowie dem Deutschen AnwaltVerein einen praxisnahen Leitfaden veröffentlicht: „Auszubildenden-Onboarding – Vom Vertragsabschluss bis zum Ausbildungsstart“. Der Leitfaden setzt bewusst schon vor dem ersten Arbeitstag an – denn ein erheblicher Teil der Abbrüche entsteht bereits in der Zeit zwischen Vertragsunterschrift und tatsächlichem Ausbildungsbeginn. Diese Phase dauert oft mehrere Monate, in denen viele angehende Azubis auf sich gestellt bleiben, sich neu orientieren oder sogar von anderen Arbeitgebern abgeworben werden.
Die Kernbotschaft des Leitfadens: Wer den Kontakt zu seinen künftigen Auszubildenden von Anfang an aktiv und persönlich pflegt, schafft Verbindlichkeit, baut Unsicherheiten ab und erhöht deutlich die Wahrscheinlichkeit, dass die Ausbildung tatsächlich angetreten und erfolgreich durchlaufen wird.
Die wichtigsten Tipps aus dem Leitfaden für Arbeitgeber
1. Direkt nach Vertragsschluss: Willkommensbrief und feste Ansprechperson
Innerhalb einer Woche nach Vertragsunterzeichnung sollte ein persönlicher Willkommensbrief folgen, der die Freude über die Entscheidung ausdrückt und die Kanzlei kurz vorstellt. Gleichzeitig erhält der oder die zukünftige Auszubildende die Kontaktdaten einer festen Ansprechperson – etwa der Ausbildungsleitung – für alle Fragen bis zum Start.
2. Auszubildende frühzeitig ins Team integrieren
Schon vor dem eigentlichen Ausbildungsbeginn sollten künftige Azubis zu Firmenveranstaltungen wie Sommerfesten, Weihnachtsfeiern oder Teamausflügen eingeladen werden. So entsteht das Gefühl, bereits Teil des Teams zu sein – lange bevor der erste offizielle Arbeitstag beginnt.
3. Vorbereitungsphase 4–6 Wochen vor Start aktiv nutzen
Der Leitfaden empfiehlt ein informelles Kennenlerntreffen mit dem Team, ein Informationspaket mit den wichtigsten Fakten zum ersten Arbeitstag (Dresscode, Anfahrt, benötigte Unterlagen) sowie optional eine kurze Online-Einweisung in interne Systeme. Ein beigefügter Muster-Fragebogen hilft dabei, die/den Auszubildende/n besser kennenzulernen – etwa in Bezug auf gewünschte Ansprache, Vorkenntnisse und bevorzugte Kommunikationskanäle.
4. Kurz vor dem Start: Bestätigung und persönlicher Anruf
1–2 Wochen vor Ausbildungsbeginn sollte eine E-Mail alle organisatorischen Details noch einmal zusammenfassen. Ein zusätzlicher, kurzer persönlicher Anruf klärt letzte offene Fragen und vermittelt echte Wertschätzung.
5. Kontinuierlich Verbindung halten
Regelmäßige Newsletter oder kurze Updates aus der Kanzlei sowie Einblicke über Social-Media-Kanäle wie LinkedIn oder Instagram halten die Verbindung in der oft langen Wartezeit bis zum Ausbildungsstart lebendig.
6. Flexibilität und Offenheit signalisieren
Ein sensibilisiertes Kanzleiteam, das jederzeit für Fragen zu Arbeitszeiten oder zur Ausbildung offensteht, schafft Vertrauen und Respekt – und erleichtert damit spürbar den späteren Einstieg.
7. Der erste Arbeitstag als Schlüsselmoment
Der Leitfaden legt zusätzlich einen strukturierten Ablauf für den ersten Arbeitstag nahe: persönlicher Empfang, ein vollständig eingerichteter Arbeitsplatz, ein Kanzlei-Rundgang, IT-Setup, die formelle Verpflichtung zum Datenschutz und zur berufsrechtlichen Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO / § 18 BNotO), ein Mentorengespräch, eine erste kleine, begleitete Aufgabe sowie ein kurzes Feedback-Gespräch am Ende des Tages.
Warum sich die Umsetzung für Kanzleien lohnt
Der Leitfaden macht deutlich: Onboarding ist kein Ereignis, das erst am ersten Arbeitstag beginnt, sondern ein Prozess, der bereits mit der Vertragsunterschrift startet. Kanzleien, die diese Übergangsphase aktiv und persönlich gestalten, senken nicht nur das Risiko eines Abbruchs, sondern positionieren sich gleichzeitig als attraktiver, wertschätzender Arbeitgeber – ein Wettbewerbsvorteil in einem Ausbildungsmarkt, in dem gute Nachwuchskräfte längst nicht mehr auf Kanzleien warten, sondern zwischen mehreren Angeboten wählen können.
Gerade für kleinere und mittelständische Kanzleien, die keine eigene Personalabteilung haben, bietet der strukturierte Leitfaden eine sofort umsetzbare Vorlage – inklusive Musterbriefen und Fragebögen, die sich mit wenig Aufwand an die eigene Kanzlei anpassen lassen.
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